F.S. vom 10. Juni 1991). Nichts am Ergebnis der Vorinstanz zu ändern vermag schliesslich auch der Bericht des Psychiaters Dr. … vom 14. Mai 2003, worin er der Versicherten anlässlich eines, wie er ausführt, traumatisierenden Aufenthaltes in der ...- Klinik vorübergehend alleine aufgrund der psychischen Situation eine Arbeitsunfähigkeit von 100% bescheinigte, danach ab April 2003 eine solche von 70-100%.