somatische Seite auf eine Arbeitsunfähigkeit von 80%. Im Gegensatz zur ... betrachtet er das "Fear of pain and movement "-Syndrom entsprechend als somatisch und nicht psychiatrisch relevant, was zu seiner viel zu zurückhaltenden Einschätzung der Restarbeitsfähigkeit geführt hat. Diese Bewertung kann, wie bereits die Erfahrung des Bundesgerichts gezeigt hat, nicht zuletzt auch mit der Neigung des Hausarztes erklärt werden, eine advokatorische Stellung im Verfahren einzunehmen und eher zugunsten seines Patienten auszusagen, da neben dem rein ärztlichen auch oft eine nicht leicht abtrennbare soziale Komponente bei dessen Beurteilung einfliesst (vgl. PVG 1996 Nr. 89 mit Verweis auf EVGE