Die von den Experten gezogenen Schlussfolgerungen werden eingehend, nachvollziehbar und widerspruchsfrei begründet, weshalb diesem medizinischen Bericht volle Beweiskraft zuerkannt werden darf und auch von den unzulänglich begründeten Ausführungen der ... Klinik und den Berichten der Hausärzte Dres. … und … nicht derart erschüttert werden, dass nicht mehr darauf abgestellt werden könnte. Nur am Rande sei in diesem Zusammenhang der Hinweis erlaubt, dass die medizinische Abklärungsstelle der IV (...;