stark divergierender medizinischen Ansichten auf die Ausführungen der ... abstützen konnte, da deren Feststellungen auf einer umfassenden interdisziplinären Abklärung der Beschwerdeführerin und in Kenntnis der wesentlichen medizinischen Vorakten sowie unter Berücksichtigung der geklagten Beschwerden getroffen worden sind. Die von den Experten gezogenen Schlussfolgerungen werden eingehend, nachvollziehbar und widerspruchsfrei begründet, weshalb diesem medizinischen Bericht volle Beweiskraft zuerkannt werden darf und auch von den unzulänglich begründeten Ausführungen der ... Klinik und den Berichten der Hausärzte Dres.