10. Juli 2002 davon aus, dass bei den unbestritten chronischen panvertebralen Beschwerden der Versicherten die therapeutischen Optionen erschöpft seien und entsprechend eine verwertbare Arbeitsleistung nicht mehr realisiert werden könne. Daraus resultiere logischerweise eine Invalidität, wobei in deren Bemessung insbesondere das subjektive Erleben des Schmerzsyndroms Eingang finden müsse.  Der Psychiater Dr. … attestiert der Versicherten mit Schreiben vom 14. Mai 2003 eine 50-70%-ige depressionsbedingte Arbeitsunfähigkeit ab Juli 2002.