Wenn man diese Art der Schmerzempfindung als reell betrachte und die Behinderung im Alltag als de facto taxiere, könne deshalb aus medizinischtheoretischer Sicht höchstens von einer Restarbeitsfähigkeit von 20% ausgegangen werden.  Die ... Klinik geht ihrerseits mit Bericht vom 3. Mai resp. 10. Juli 2002 davon aus, dass bei den unbestritten chronischen panvertebralen Beschwerden der Versicherten die therapeutischen Optionen erschöpft seien und entsprechend eine verwertbare Arbeitsleistung nicht mehr realisiert werden könne.