Die psychiatrischen Fachärzte halten in ihrer abschliessenden Betrachtung ergänzend fest, bei der Versicherten liege aufgrund ihrer leicht- bis mittelgradig depressiven Störung mit deutlich emotionaler Belastbarkeit und vermehrter Nervosität für eine den somatischen Beschwerden angepasste Tätigkeit eine rund 30-40%-ige Arbeitsunfähigkeit vor. Verglichen mit der uneingeschränkten Arbeitsfähigkeit in einer behinderungsangepassten Tätigkeit gemäss dem rheumatologischen Fachgutachten verbleibe folglich eine seit dem 24. Februar 2000 bestehende, gesamthafte Restarbeitsfähigkeit von 60%. 