Dies führt dazu, dass nach Auffassung der ...-Rheumatologen für die bisherige Tätigkeit keine Arbeitsunfähigkeit resultiert. Die psychiatrischen Fachärzte halten in ihrer abschliessenden Betrachtung ergänzend fest, bei der Versicherten liege aufgrund ihrer leicht- bis mittelgradig depressiven Störung mit deutlich emotionaler Belastbarkeit und vermehrter Nervosität für eine den somatischen Beschwerden angepasste Tätigkeit eine rund 30-40%-ige Arbeitsunfähigkeit vor.