Die Gutachter der … kommen bei der Beurteilung der Restarbeitsfähigkeit am 28. Januar 2003 zum Schluss, dass aus rheumatologischer Sicht in Übereinstimmung mit dem Schreiben der ... Klinik vom 3. Mai 2002 bei der Versicherten ein chronifiziertes lumbal- und sakralbetontes Schmerzsyndrom vorliege, das allerdings als unspezifisch zu klassieren sei. Im Weiteren wird darin festgehalten, dass von einer deutlich verminderten Belastbarkeit des Achsenskeletts auszugehen sei, das Ausmass der von der Versicherten geltend gemachten Beschwerden und insbesondere der Grad der