1. a) Anfechtungsobjekt im vorliegenden Beschwerdeverfahren stellt der Einspracheentscheid der IV-Stelle vom 8. Januar 2004 dar. Streitgegenstand bildet die Frage, ob die Festsetzung des Invaliditätsgrades der Beschwerdeführerin rechtmässig erfolgte, wobei der bis zum Zeitpunkt des Erlasses des Einspracheentscheides sich verwirklichte Sachverhalt massgebend ist (vgl. Ueli Kieser, ATSG-Kommentar, Art. 52 Rz. 25; BGE 116 V 248).