Diese sei radiomorphologisch nicht erklärbar und werde deshalb als invaliditätsfremd bezeichnet. Dies werde von Dr. … mit Schreiben vom 11. April 2003 kritisiert. Die De facto-Behinderung müsse folglich in die Bewertung der Arbeitsfähigkeit miteinbezogen werden, womit die Arbeitsunfähigket aus somatischer Sicht bei 80% liege. Aus psychiatrischer Sicht sei gemäss Dr. … zwischen Sommer und Dezember 2002 eine erhebliche Verschlechterung des psychischen Gesundheitszustandes eingetreten (Traumatisierung durch die …-Untersuchung, suizidale Gedanken).