3. Dagegen erhob die Versicherte am 3. September 2003 Einsprache und beantragte Aufhebung der Verfügungen vom 10. Juli resp. 29. August 2003 und Zusprechung einer ganzen anstelle einer halben Rente der IV. Sie berief sich insbesondere auf den Bericht der … Klinik vom 3. Mai 2002. Ergänzend machte sie am 1. Oktober 2003 geltend, Dr. … habe am 14. Mai 2003 bestätigt, dass sich der psychische Gesundheitszustand der Versicherten nach dem …-Gutachten noch einmal erheblich verschlechtert habe. Es sei zu einer massiven Zunahme der depressiven Störung mit Suizidgedanken gekommen, welche im …-Gutachten noch ausdrücklich verneint worden seien.