2. Abstützend auf dieses ärztliche Gutachten teilte die IV-Stelle mit Vorbescheid vom 5. März 2003 der Versicherten mit, dass sie ihr ab 1. Februar 2001 eine halbe IV(Härtefall)-Rente, basierend auf einem IV-Grad von 40%, auszahlen werde. Daraufhin liess die Versicherte am 16. Mai 2003 einen Arztbericht von Dr. … vom 14. Mai 2003 einreichen. Dieser bescheinigte ihr seit dem 14. Januar 2002 eine 100%-ige Arbeitsunfähigkeit, wobei alleine die Depression mindestens 70% ausmache.