Überkopftätigkeiten, keine Vibrations-, Kälte- oder Zugexposition, Möglichkeit zum Wechsel zwischen Sitzen und Stehen. Für jede körperlich schwere Tätigkeit sei aber eine volle Arbeitsunfähigkeit gegeben. Betreffend berufliche Massnahmen hielt die … eine Wiedereingliederung in die bisherige Tätigkeit für das sinnvollste.