Zur genaueren Abklärung wurde die Versicherte im Auftrag der IV-Stelle am 2./3. Dezember 2002 von der … in … untersucht und begutachtet. Diese bescheinigte in ihrem Bericht vom 28. Januar 2003 für die zuletzt ausgeführte Arbeit als Näherin, welche als optimal angepasste Tätigkeit gelten könne, eine Arbeitsfähigkeit von 60% ab dem 24. Februar 2000.