Die Rückenbeschwerden führten zu einer 70 - 100%- igen Arbeitsunfähigkeit. Am 26. Februar 2002 wies Dr. … die Versicherte der … Klinik zur konsiliarischen Untersuchung zu, welche sie am 3. Mai 2002 zu 100% als arbeitsunfähig einstufte. Bei den Beschwerden handle es sich um chronische panvertebrale Leiden bei entsprechender Befundlage. Die bisherigen therapeutischen Bemühungen hätten zu keiner Besserung geführt, weswegen keine weiteren therapeutischen Massnahmen vorhanden seien, welche annährend einen gewissen Erfolg versprächen.