Im Consilium … wird die Arbeitsfähigkeit auf 4 - 5 Stunden pro Tag (S. 5) bzw. auf 50 % (S. 6) geschätzt. Laut Gutachten MEDAS ist der Beschwerdeführer in einer angepassten Tätigkeit aus somatischer Sicht voll, unter Berücksichtigung der psychischen Problematik aber nur zu 4 - 5 Stunden pro Tag (zu 100 %) arbeitsfähig. Diese Gesamtbeurteilung im Gutachten MEDAS erfolgte insbesondere in Kenntnis des Gutachtens … sowie gestützt auf eine interdisziplinäre Besprechung im Ärzteteam, an welcher namentlich auch der mit dem Consilium beauftragte Psychiater Dr. med. … beteiligt war.