Denn die IV-Stelle hat als zumutbares Invalideneinkommen nicht den massgebenden Durchschnittslohn des Sektors Produktion veranschlagt, sondern jenen des Dienstleistungssektors. Sie ging also von vornherein, gestützt auf die Beurteilungen im Gutachten … sowie im Gutachten MEDAS, davon aus, dass eine Tätigkeit im Sektor Produktion dem Beschwerdeführer nicht zumutbar ist. Es stellt sich unter diesen Umständen nur die Frage, ob ein Abzug vom Dienstsleistungs-Durchschnittslohn gerechtfertigt ist. Die IV-Stelle hat dies bejaht und einen Abzug von 10 % gewährt, was in Würdigung der konkreten Umstände nicht zu beanstanden ist.