Dies hat die IV-Stelle getan, wobei sie richtigerweise den für das tiefste Anforderungsniveau (Niveau 4) ausgewiesenen Durchschnittslohn in Rechnung gestellt hat; denn sowohl nach dem Gutachten … als auch nach dem MEDAS-Gutachten sind dem Beschwerdeführer nur noch leichte und mittelschwere, ergonomisch angepasste Arbeiten zumutbar. Die IV-Stelle legte somit dem Einkommensvergleich zu Recht ein zumutbares Invalidenkommen von CHF 58'729.00 zugrunde.