Unter diesen Umständen hat die IV-Stelle zu Recht als Valideneinkommen das vom Beschwerdeführer zuletzt bei der … erzielte Einkommen in Rechnung gestellt. Dieses Einkommen beläuft sich, angepasst an die Nominallohnentwicklung, auf CHF 50'252.00 pro Jahr, was vom Beschwerdeführer in betragsmässiger Hinsicht nicht bestritten wird.