Zürich 2003, S. 123; SVR 2000 IV Nr. 13 E. 3b). 4. Der Beschwerdeführer macht geltend, er habe die zuletzt ausgeübte Tätigkeit bei der … nicht freiwillig gewählt. Eine Begründung für diese Behauptung liefert er nicht. Es sind auch keine Anhaltspunkte ersichtlich, welche darauf hinweisen würden, dass sich der Beschwerdeführer nicht freiwillig um die Stelle bei der … beworben hat, nachdem die frühere Arbeitgeberin den Arbeitsvertrag gekündigt hatte.