5. Gegen den Einspracheentscheid erhebt der Versicherte mit Eingabe vom 21. April 2004 Beschwerde mit dem Begehren um Zusprechung mindestens einer halben Invalidenrente. Im Rahmen des Einkommensvergleichs stelle die IV- Stelle bei der Ermittlung des Valideneinkommens zu Unrecht auf sein zuletzt erzieltes Einkommen ab, welches unterdurchschnittlich gewesen sei. Richtigerweise müsse von einem statistischen Durchschnittslohn ausgegangen werden. Und das Invalideneinkommen sei von der IV-Stelle zu hoch veranschlagt worden. Insbesondere gehe die IV-Stelle zu Unrecht von einer Arbeitsfähigkeit von 54 % aus;