3. Der in der Folge von der IV-Stelle beauftragte Dr. med. …, Leitender Arzt an der Klinik …, erstattete am 2. September 2002 ein psychiatrisches Gutachten (nachfolgend: Gutachten …), gemäss welchem der Versicherte in einer ergonomisch adaptierten Tätigkeit zu 50 % (4 - 5 Stunden pro Tag) arbeitsfähig ist. Sodann nahm die IV-Stelle ein ebenfalls von ihr veranlasstes Gutachten vom 7. Januar 2004 der MEDAS Ostschweiz zu den Akten (nachfolgend: Gutachten MEDAS), welchem ein psychiatrisches Consilium vom 25. November 2003 des Dr. med. … beigefügt ist (nachfolgend: Consilium …).