2. Am 10. Mai 1999 meldete sich … zum Leistungsbezug bei der Invalidenversicherung an. Die IV-Stelle Graubünden tätigte in der Folge zahlreiche Abklärungen medizinischer und beruflicher Art. Mit Verfügung vom 23. Mai 2000 lehnte sie das Leistungsbegehren ab. Hiegegen erhob der Versicherte am 23. Juni 2000 Beschwerde beim Verwaltungsgericht Graubünden. Dieses hob mit Urteil vom 12. Januar 2001 die angefochtene Verfügung auf und verpflichtete die IV-Stelle, eine psychiatrische Begutachtung des Versicherten zu veranlassen und anschliessend über dessen Leistungsbegehren neu zu verfügen.