Ein Sachzusammenhang zwischen diesen beiden Vorkommnissen drängt sich daher auch nicht von der gegenläufigen Symmetrie der erlittenen Zahnschädigungen auf. Schliesslich gilt es - nebst der beachtlichen Zeitspanne ohne neues Schmerzereignis von über einem halben Jahr und der lokal divergierenden Abbruchstelle innerhalb desselben Gebisses auf der Höhe der Backenzähne 15/45 – auch nicht zu verkennen, dass es sich beim erst später abgebrochenen Unterkieferzahn 45 um einen zumindest bereits einmal reparierten Backenzahn (mit Amalgan gefüllter bzw. plombierter Zahn) gehandelt hat.