Hinzu kommt, dass beim ersten Vorfall im Herbst 2002 die Aussenwand (buccal) des oberen Zahnes 15 abbrach, während beim zweiten Ereignis im Mai 2003 die Innenwand (lingual) des unteren Zahnes 45 beschädigt wurde. Ein Sachzusammenhang zwischen diesen beiden Vorkommnissen drängt sich daher auch nicht von der gegenläufigen Symmetrie der erlittenen Zahnschädigungen auf.