bemerkenswert, dass die Versicherte offensichtlich während rund sieben Monaten keine Zahnschmerzen oder anderweitige Beeinträchtigungen am gegenüberliegenden Unterkieferzahn verspürte bzw. entdeckte. Die Tatsache, dass die Versicherte regelmässig alljährlich zur zahnärztlichen Kontrolle geht, ändert daran nichts, da die letzten Behandlungen aktenkundig im Zuge der Zahnsanierung der (von der Vorinstanz) anerkannten Fraktur am oberen Zahn erfolgte und damals nachweislich keine Hinweise oder Anhaltspunkte für eine Beschädigung des gegenüberliegenden Unterkieferzahns auszumachen waren.