 Im Bericht vom 10.12.2003 verneinte der gleiche Zahnarzt (Dr. …) eine Kausalität zwischen den beiden Vorkommnissen ausdrücklich. Die aktuelle Zahnschädigung – Abbruch der lingualen Zahnwand 45 – stehe für ihn nur in einem möglichen Kausalzusammenhang zum im Oktober letzten Jahres erfolgten Bruch der bukkalen Zahnwand 15. Anlässlich des Grundfalles seien keine weiteren Schädigungen registriert und keine Angaben zu Beschwerden (Schmerzen) der Patientin gemacht worden. Zudem habe es sich beim zweiten Mal um einen gefüllten Zahn gehandelt.