Beim ursprünglich verletzten Zahn habe es sich um den Antagonisten (das Gegenüber) des Zahns 45 gehandelt. Unvollständige Frakturen seien erfahrungsgemäss nicht immer sofort sichtbar und lösten nicht in jedem Fall Schmerzen aus. Es sei daher denkbar, dass der tatsächliche Umfang des ersten Zahnschadens trotz eingehender Untersuchung zunächst noch verborgen geblieben sei und sich erst zu einem späteren Zeitpunkt offenbart habe.