 Im zweiten Unfallformular vom 27.05.2003 (Beurteilung 17.06.2003) diagnostizierte derselbe Zahnarzt der Versicherten eine Kronenfraktur (ohne Pulpabeteiligung) am Unterkieferzahn 5- (unten rechts Nr. 45). Laut Auskunft der Patientin sei diese Fraktur ohne (neue) äussere Einwirkung erfolgt. Beim beschädigten Unterkieferzahn habe es sich um einen bereits einmal gefüllten bzw. plombierten Zahn gehandelt.