Umgekehrt sei es äusserst unwahrscheinlich, dass genau der gegenüberliegende Zahn ohne neues Ereignis einfach so abgebrochen wäre, da sie regelmässig (einmal pro Jahr) ihre Zähne durch den Zahnarzt kontrollieren lasse und seit Jahren – ausser dem Vorfall im Herbst 2002 – keine Schäden festgestellt worden seien. Der beratende Zahnarzt der SUVA habe den Schaden nie persönlich begutachtet und daher eine rein subjektive, willkürliche und der ihn bezahlenden Auftraggeberin gefällige Beurteilung vorgenommen.