Nach dem Gesagten erweist sich der Sachverhalt als medizinisch genügend abgeklärt, weshalb weitere medizinische Abklärungen unnötig erscheinen. d) Wenn man nun von einer Arbeitsfähigkeit von 100% ausgehen kann, muss noch geprüft werden, ob die unterschiedliche Beurteilung der dem Beschwerdeführer zumutbaren Arbeitsbelastung durch die Klink … und den Hausarzt des Beschwerdeführers einen wesentlichen Einfluss auf den Invaliditätsgrad hat.