Die einzige Diskrepanz, welche zwischen diesem Arztzeugnis und dem Austrittsbericht der Klink … besteht, liegt in der zugemuteten Belastung durch das Heben von Gewichten. Währenddem die Klinik … von einer 100%-igen Arbeitsfähigkeit in einer mittelschweren wechselbelastenden Tätigkeit mit Gewichten bis 30 kg (selten) ausgeht, anerkennt der Hausarzt in seinem letzten Zeugnis eine 100%-ige Arbeitsfähigkeit in einer wechselbelastenden Tätigkeit mit Gewichten bis 15 kg. Noch im März 2003 attestierte der Hausarzt dem Beschwerdeführer eine maximale Arbeitsfähigkeit von 75%.