Im Austrittsbericht der Klinik … vom 5. Februar 2003 wird dem Beschwerdeführer eine Arbeitsfähigkeit zu 0% in der bisherigen Tätigkeit als Chauffeur und Landwirt attestiert. Gleichzeitig wird aber festgehalten, dass der Beschwerdeführer für eine mittelschwere wechselbelastende Tätigkeit mit Gewichten bis zu 30 kg (selten) zu 100% arbeitsfähig ist. Der Hausarzt hingegen hält in seinem Zeugnis vom 20. März 2003 fest, dass der Beschwerdeführer in seiner bisherigen Tätigkeit zu 0% arbeitsfähig ist, und bestätigt ihm eine medizinisch-theoretische Arbeitsfähigkeit von 50% bis max. 75% für eine leichte bis mittelschwere wechselbelastende Tätigkeit.