Der Beschwerdeführer geht hingegen davon aus, dass die Zeugnisse des Hausarztes eine Arbeitsfähigkeit im Bereiche von 50% bis 75% in einer leichten bis mittelschweren, wechselbelastenden Tätigkeit attestieren. Zudem soll man aus den Zeugnissen des Hausarztes eine Verschlechterung des Gesundheitszustands des Versicherten entnehmen können.