Von zentraler Bedeutung für die richterliche Beurteilung sind hierbei die ärztlichen Befunde, welche Auskunft geben über Gesundheitszustand und verbleibende Arbeitsfähigkeit des Versicherten. Hinsichtlich des Beweiswertes eines Arztberichtes ist entscheidend, ob der Bericht für die streitigen Belange umfassend ist, auf allseitigen Untersuchungen beruht, auch die geklagten Beschwerden berücksichtigt, in Kenntnis der Vorakten (Anamnese) abgegeben worden ist, in der Darlegung der medizinischen Zusammenhänge und in der Beurteilung der medizinischen