Um eine allfällige Erwerbsunfähigkeit zu ermitteln, ist es notwendig, zuerst die von ärztlicher Seite beurteilte Arbeitsfähigkeit zuverlässig zu bestimmen. Die medizinisch-theoretische Arbeitsfähigkeit bildet mit anderen Worten die Grundlage für die Bemessung der Erwerbsunfähigkeit und des daraus allfällig resultierenden behinderungs- bzw. rentenrelevanten Invaliditätsgrades.