3. Vom 2. Januar 2003 bis zum 28. Januar 2003 erfolgte der stationäre Aufenthalt des Beschwerdeführers in der Klinik ... Im Austrittsbericht vom 5. Februar 2003 wurde festgehalten, dass der Beschwerdeführer in seiner bisherigen Tätigkeit zu 0% arbeitsfähig sei. Gleichzeitig wurde festgehalten, dass seine Arbeitsfähigkeit für eine mittelschwere wechselbelastende Tätigkeit mit Gewichten bis zu 30 kg (selten) 100% betrage.