Im Rahmen der zu erlassenden neuen Verfügung wird die IV-Stelle auch die Höhe des Invalideneinkommens erneut zu prüfen und insbesondere vorab darüber zu befinden haben, ob sie dieses gestützt auf DAP-Blätter oder aber auf die LSE festsetzen will. Dabei wird sie beachten, dass nach der Rechtsprechung wenigstens fünf zumutbare DAP-Arbeitsplätze nachgewiesen werden müssen, wenn das Invalideneinkommen gestützt auf DAP-Blätter ermittelt werden will, und dass zusätzlich Angaben gemacht werden müssen über die Gesamtzahl der aufgrund der gegebenen Behinderung in Frage kommenden dokumentierten Arbeitsplätze, ferner über