Mit dieser Argumentation belegt die IV-Stelle indessen in keiner Weise, dass der Beschwerdeführer dank seiner Berufserfahrung in der Baubranche in etwa die gleichen Verdienstmöglichkeiten hat wie gelernte Berufsleute. Insbesondere fehlen jegliche Angaben über die Einkommenssituation der letzteren. Im Übrigen weisen doch verschiedene Indizien auf die Möglichkeit einer Geburts- oder Frühinvalidität des Beschwerdeführers hin.