Im Übrigen hätte er seit Aufnahme der Erwerbstätigkeit Anspruch auf eine Invalidenrente gehabt; zufolge der verspäteten Anmeldung sei ihm diese rückwirkend ab 1. September 1998 zuzusprechen. 7. Die IV-Stelle teilt mit Schreiben vom 16. November 2004 ihren Verzicht auf eine Duplik mit. Das Gericht zieht in Erwägung: