4. Hiegegen erhebt … mit Eingabe vom 16. September 2004 Beschwerde mit dem Begehren um Zusprechung einer Invalidenrente. Er macht im Wesentlichen geltend, er müsse als Versicherter ohne Ausbildung (sog. Geburts- oder Frühinvalider) qualifiziert werden, weshalb das Valideneinkommen in Anwendung der Lohnstrukturerhebung des Bundesamtes für Statistik (LSE) auf CHF 69'500.00 festzusetzen sei. Auch das Invalideneinkommen sei gestützt auf die LSE festzusetzen, wobei hier ein Leidensabzug von 25 % vorzunehmen sei, was ein Einkommen CHF 21'677.35 und damit einen Invaliditätsgrad von 68,8 % ergebe.