3. Mit Verfügung vom 23. Dezember 2003 lehnte die IV-Stelle das Begehren des Versicherten um Zusprechung einer Invalidenrente ab. Sie ging von einer zumutbaren Erwerbsfähigkeit von 50 % aus, bezifferte das Valideneinkommen auf CHF 30'000.00 und das Invalideneinkommen auf CHF 21'005.00 und damit die Einkommenseinbusse auf CHF 8'995.00, was einem Invaliditätsgrad von 29,98 % entspricht. Die vom Versicherten erhobene Einsprache vom 26. Januar 2004 wies die IV-Stelle mit Entscheid vom 20. August 2004 ab.