S 04 129 2. Kammer als Versicherungsgericht URTEIL vom 11. Januar 2005 in der verwaltungsrechtlichen Streitsache betreffend IV-Rente 1. …, geboren 1949, hat nach Abschluss der obligatorischen Schulzeit (5 Jahre Primarschule, 4 Jahre Sonderschule) keine Berufslehre absolviert. Er war in der Regel im Sommer in der Alpwirtschaft und im Winter als Hilfsarbeiter in der Baubranche tätig.