5. Die Beschwerdeführerin hat im Anschluss an das Schreiben der IV-Stelle vom 26. Januar 2004 zunächst den Arztbericht … vom 28. März 2004 und sodann - im Rahmen des Einspracheverfahrens - den Brief … vom 20. Mai 2004 zu den Akten gegeben. Nach der Rechtsprechung ist der Arztbericht … im vorliegenden Zusammenhang zu berücksichtigen, soweit er zur Beurteilung der Frage der Sachverhaltsänderung zwischen ursprünglicher Verfügung und Zeitpunkt des Einspracheentscheids vom 3. August 2004 beiträgt; denn der Arztbericht wurde innerhalb der mit Schreiben der IV-Stelle vom 26. Januar 2004 angesetzten Frist eingereicht.