Im Anschluss an das Urteil des Verwaltungsgerichts Graubünden vom 31. Oktober 2003 forderte sie mit Schreiben vom 26. Januar 2004 die Versicherte auf, bis 31. März 2004 mittels Unterlagen den Nachweis zu erbringen, dass sich ihr Gesundheitszustand und ihre erwerbliche Situation in einer für den Anspruch erheblichen Weise geändert haben. In Nachachtung dieser Aufforderung gab die Versicherte am 31. März 2004 einen Bericht vom 28. März 2004 des Dr. med. …, FMH Innere Medizin, …, zu den Akten (nachfolgend: Bericht …).