3. Noch während des Gerichtsverfahrens, nämlich am 16. August 2002, reichte die Versicherte der IV-Stelle eine Neuanmeldung ein. Die IV-Stelle hielt die Neuanmeldung bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens pendent. Im Anschluss an das Urteil des Verwaltungsgerichts Graubünden vom 31. Oktober 2003 forderte sie mit Schreiben vom 26. Januar 2004 die Versicherte auf, bis 31. März 2004 mittels Unterlagen den Nachweis zu erbringen, dass sich ihr Gesundheitszustand und ihre erwerbliche Situation in einer für den Anspruch erheblichen Weise geändert haben.