Dabei stellte sie im Wesentlichen auf die in den Arbeitgeber-Fragebögen (vom 18. September 2001 … GmbH, 1999 – 2001; 18. Januar 2002 … AG, 1999 - 2001) angegebenen Jahresverdienste sowie die ihr von der Versicherten eingereichten Buchhaltungsabschlüsse der … GmbH ab. Sie gelangte dabei zur Erkenntnis, dass die Versicherte in Anbetracht ihrer Ausbildung zwar ein unterdurchschnittliches Einkommen erziele, was an sich die Anwendung der LSE-Daten mit sich bringen müsste;