dementsprechend hat die Vorinstanz ihrer Berechnung denn auch die Tabellenlöhne gemäss LSE (nachstehend c) zugrunde gelegt. Hinsichtlich Arbeitsmarkt für Teilzeitstellen und Arbeitsort, dem zumutbarem Arbeitsweg wie auch einer allfälligen Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit innerhalb ihres eigenen Unternehmens (… GmbH) kann anstelle langer Wiederholungen auf die zutreffenden Ausführungen im angefochtenen Einspracheentscheid verwiesen werden.