Bei der Invaliditätsbemessung ging die IV-Stelle, gestützt auf verschiedene übereinstimmende Arztberichte (so u.a. jener von Dr. … vom 9. Oktober 2003; Arzt- und Operationsberichte Dr. …, September 2001 sowie Juni und September 2002) und die darin gestellten Diagnosen sowie aufgrund einer Einschätzung des IV-Berufsberaters vom August 2002 davon aus, dass für leidensangepasste Tätigkeiten eine stundenweise, sitzende Arbeitsfähigkeit (z.B. 2 Stunden am Vormittag, 2 Stunden am Nachmittag) bei voller Leistungsfähigkeit von 50% bestehe. Auf diese Einschätzung kann, nachdem